Geschrieben von Spider am 19.03.2007 um 17:37:
Verkehrsstrafen werden europaweit eingetrieben
Ab kommenden Donnerstag werden Verkehrssünden im Ausland endgültig teuer. An diesem Tag tritt der EU-Rahmenbeschluss in Kraft, der die grenzüberschreitende Strafverfolgung ermöglicht. Alle Strafen, die 70 Euro übersteigen, werden dann europaweit eingetrieben. Viele Länder haben die Strafen bereits so erhöht, dass diese Grenze überschritten wird.
Zur Kasse gebeten werden natürlich nicht nur Österreicher, die im Ausland etwa zu schnell gefahren sind oder falsch geparkt haben, sondern auch Ausländer, die sich hierzulande etwas zuschulden kommen lassen haben, zum Beispiel in der Section Control. Das dafür nötige Gesetz wird in Österreich voraussichtlich erst im Sommer verabschiedet. Trotzdem gibt es keine Schonfrist: Eine „rückwirkende Eintreibung ist jederzeit möglich“, heißt es beim ARBÖ.
Und so wird die Sache abgewickelt: Zunächst flattert der ausländische Strafzettel dem betroffenen Lenkern direkt ins Haus. Wenn dieser nicht freiwillig zahlt, weil er die Strafe zum Beispiel als zu hoch oder nicht gerechtfertigt ansieht, wird die österreichische Behörde eingeschaltet. "Selbstverständlich können Autofahrer, die eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, weiterhin mit einem ausländischen Anwalt im betreffenden Land die Strafe mit rechtlichen Mitteln bekämpfen", stellt ARBÖ-Vizepräsident Dr. Herbert Grundtner klar.
Der Staat, der die Strafe vollzieht, kann das Geld auch behalten. Dr. Grundtner: "Damit ist gewährleistet, dass der Vollzug des EU-Rahmenbeschluss auch funktionieren wird."
Italien langt saftig zu
Die Strafhöhen für Verkehrsvergehen sind im EU-Vergleich sehr unterschiedlich: Laut VCÖ reicht die Palette für Schnellfahren von zehn Euro in Lettland und Litauen bis zu einer Mindestpönale von 150 Euro in Belgien. In Italien beginnt die Mindeststrafe bei 140 Euro. Österreich liegt mit Strafen von 22 bis 55 Euro eher im günstigen Bereich.