Spider
Foren Chef

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Diesen Freitag tritt das so genannte Führerschein Vormerksystem in Kraft.
Der Verstoß gegen eines der 13. unten angeführten, Delikte wird ab Freitag wie folgt geahndet:
1. Wer zum ersten Mal ein Vormerkdelikt begeht, bekommt eine Vormerkung, welche dem Lenker schriftlich mitgeteilt
wird und ins örtliche Führerscheinregister eingetragen wird
2. Wer innerhalb von 2 Jahren ein zweites Mal ein Vormerkdelikt begeht, muss mit einer "besonderen Maßnahme"
rechnen, z.B. ein Fahrsicherheits-Training oder eine Nachschulung.
3. Wer innerhalb von diesen 2 Jahren ein drittes Vormerkdelikt begeht, dem wird 3 Monate lang der Führerschein
entzogen.
Eine Vormerkung wird nach 2 Jahren automatisch gelöscht, insofern der Autofahrer kein weiteres Vormerkdelikt begeht.
Die Vormerkdelikte:
· Gefährdung von Fußgängern am Schutzweg
· Nichtbeachtung des Zeichens "HALT/STOP" bei Behinderung anderer Fahrzeuglenker
· Nichtbeachtung des Rotlichts bei Behinderung anderer Fahrzeuglenker
· Nichtbeachtung des Rotlichts bei Bahnübergängen und Umfahren der bereits geschlossenen Schranken
· Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen
· Missachtung des Fahrverbots für KFZ mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen
· Übertretung der Verordnung bzgl. Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von
Autobahntunneln
· Lenken eines Fahrzeuges, dessen technischer Zustand oder nicht gesicherte Beladung eine Gefährdung der
Verkehrssicherheit darstellt
· Übertretung der 0,1 Promille-Obergrenze bei C-Lenkern (LKW)
· Übertretung der 0,1 Promille-Obergrenze bei D-Lenkern (Bus)
· Übertretung der 0,5 Promille-Obergrenze (alle Lenker)
· Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung
· Halten eines unzureichenden Sicherheitsabstandes von 0,2 - 0,4 Sekunden
Wir wünschen Vormerkfreie Fahrten!
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