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Geschrieben von kopfballungeheuer am 21.10.2008 um 21:49:

  "horrorunfall": das urteil


Urteil nach Horrorunfall mit drei Toten
Der Prozess gegen einen Unfalllenker, der in eine Gruppe Jugendlicher raste, hat mit einem Schuldspruch geendet. Wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen wurde der Angeklagte zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt.

Zu Verhandlungsbeginn wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, denn der Mann, der dem Gericht Rede und Antwort stehen musste, ist ein junger Erwachsener. Er genießt besonderen Schutz, außerdem ist er seit dem Unfall in psychiatrischer Behandlung.

Vier Jugendliche waren im Juni in Stans auf dem Nachhauseweg von einer Feier, als ein Autofahrer in die Gruppe raste. Nur ein Mädchen überlebte den Horrorunfall mit schwersten Verletzungen.

Zu den Plädoyers wurde die Öffentlichkeit wieder zugelassen. Staatsanwalt Siegele sprach von einer Wahnsinnsfahrt mit 120 km/h im Ortsgebiet, bei schlechtem Licht und von einem stark motorisierten Auto, das sich als wahre Waffe herausgestellte.


Der Beschuldigte saß zusammengesunken in seinem Stuhl. Der mittlerweile 20-Jährige reagierte auch nicht, als der Staatsanwalt seine vier Strafen wegen Schnellfahrens erwähnte und ein klares Zeichen dafür fordert, dass die Gesellschaft solches beispielloses Verhalten nicht duldet.

Der Beschuldigte stammelte, dass er immer die Bilder vor Augen habe und bat um Verzeihung.
Richter Fleckl verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr Haftstrafe, drei Monate davon muss er im Gefängnis verbüßen.
Und der Richter sagt zum Beschuldigten: "Was die Republik Ihnen mit dieser Strafe antut, ist sicher das mindeste, was Sie zu tragen haben."

Das Urteil ist nicht rechtskräftig

quelle: orf

das ist doch ein schlechter witz...
die höchststrafe wären 3 jahre unbedingt gewesen (und das ist mmn noch deutlich zu wenig), was der nun ausfasst sind 3 monate (!!) unbedingt... 3 leute haben ihr leben aufgrund eines idiotischen auro-freaks verloren, und nebenbei wurde das leben der angehörigen zerstört. es ist mir unverständlich wie man diesen amokfahrer so ungeschoren davonkommen lassen kann... dagegen



Geschrieben von sandra am 22.10.2008 um 08:17:

 

es is schwierig...

auf der einen seite is der bursch eh gestraft genug indem ihm das sein leben lang nachhägen wird.
er wird nie wieder ein normales leben führen können.
so a schrecklicher unfall und die gewissheit schuld daran zu haben... und an der schuldfrage is ja absolut nicht zu rütteln! eigentlich schrecklich genug.


ABER wenn i mi jetzt in die angehörigen reinversetz muss i schon sagen: der klane voitrottel hat glaubt er is da größte mit sein super schnellen auto und an fahrstil wie a verrückter. war total fahrlässig und hat sicher nie daran gedacht was bei so einem verhalten alles passieren kann. (WIE VIELE ANDRE AUCH)
bringt da in dem leichtsinn vielleicht mei tochter/schwester/freundin,... um und kommt mit 3 monat davon?!?!?

puh, i der haut möcht i no weniger stecken als in der des lenkers...

drum: urteil zu milde!



Geschrieben von kopfballungeheuer am 22.10.2008 um 10:08:

 

klar hat der bursche auch sein leben damit komplett verbaut. aber er hat einen sehr schwerwiegenden und fahrlässigen fehler begangen, der zum tod von 3 jungen menschen geführt hat.
wenn ich als angehöriger erfahre, dass er nur 3 monate in den knast muss, würd ich mir überlegen ob ich nicht nach der entlassung zur selbstjustiz greif...
wo wir wieder beim thema todesstrafe wären...



Geschrieben von Cheffe am 22.10.2008 um 10:23:

 

nojo, war zum glück - und werd hoffentlich - nie in so einer situation, owa hilft die dauer der gefängnisstrafe den anghörigen in irgendeiner form weiter?
i mein klar muss der gerechtigkeit genüge getan werden, owa an der tragik der ganzen geschichte ändert das doch net wirklich was, oder?

oiso net falsch verstehen, des is a ernst gemeinte frage. würd es einem echt "besser gehen" wenn man weiß derjenige sitzt soundso lang im gefängnis?



Geschrieben von göttergattin am 22.10.2008 um 10:25:

 

Dass das ganze für die Angehörigen total schwer ist, ist keine Frage. Aber was nützt es dir, ob der Schuldige jetzt 3 Monate oder 3 Jahre sitzt? Tot ist dein Sohn / deine Tochter trotzdem.
Und gestraft is der Bursch eh fürs Leben. Wenn eine schwer verletzt überlebt hat und bleibende Schäden davon trägt, zahlt er Länge mal Breite.



Geschrieben von kopfballungeheuer am 22.10.2008 um 10:32:

 

Zitat:
Original von Cheffe
würd es einem echt "besser gehen" wenn man weiß derjenige sitzt soundso lang im gefängnis?


mir würds auf alle fälle besser gehn - vermute ich zumindest.

wenn man schon sagt: das macht meinen sohn/tochter etc. nicht mehr lebendig, würds mich interessieren was ihr zu dem sagts: ein irrer vergewaltigt deine tochter, foltert sie anschließend und lässt sie qualvoll sterben.

sollte der typ jemals wieder das tageslicht erblicken, hat er kein leichtes leben.
nur würdet ihr euch nicht besser fühlen, wenn ihr wüsstet dass der irre nie wieder aus dem knast rauskommt?

ist zwar natürlich noch ein extrem weiter, die frage "würde es dir besser gehen?, bzw. macht das deine tochter weider lebendig?" bleibt die selbe.



Geschrieben von Cheffe am 22.10.2008 um 10:38:

 

puhhh, des is owa ein extremer vergleich.
soweit ich weiß war ja das dann doch ein "unfall", oder? auch wenn extrem fahrlässig.
vorätzlicher mord bzw vergewaltigung is scho was anderes.

und zu deiner frage, wenn einer mir angehörigen/verbundenen person sowas angetan würde, würde ich mich wahrsl nichtmal mit lebenslanger gefängnisstrafe zfurieden geben.



Geschrieben von göttergattin am 22.10.2008 um 10:55:

 

Sicher, wenn sowas extremes passiert, willst den Wappler wahrscheinlich eigenhändig ins Jenseits befördern. Aber solche Verbrechen werden dann halt doch vorsätzlich begangen.
Da wars "nur" ein Unfall und der Bursch is net absichtlich in die Gruppe gerast.
Für die Angehörigen is es letztendlich natürlich egal ob Vorsatz oder Unfall - tot ist tot.
Bei der Strafbemessung muss der Vorsatz dann aber doch berücksichtigt werden.



Geschrieben von kopfballungeheuer am 22.10.2008 um 12:28:

 

ich möchte damit ja auch nicht den hergang vergleichen (vorsatz oder fahrlässig), sondern das resultat, nämlich dem unnatürlich herbeigeführten tod eines/mehrerer menschen.
ich wüsst nicht wie ich damit umgehen könnte, wenn derjenige nach kurzer zeit wieder frei herumlaufen würde - auch wenn er ab dann ein "schweres leben" hätte.

der springende punkt ist dabei für mich, in wie weit der bursche fahrlässig gehandelt hat. und mit 120km/h durch den ort zu rasen ist für mich eindeutig zu sehr fahrlässig, um nur 1jahr bzw. 3monat eingebuchtet zu werden.



Geschrieben von Cheffe am 22.10.2008 um 12:35:

 

oiso keine frage, sorry wenn das aus meinen bisherigen posts net hervor ging, DIESE 3 Monate halte ich auch für viel zu wenig bzw acuh für sehr bedenklich.
120km/h im ort, 3 Tote, 3 Monate Bau ... da fehlen schon ein wenig die relationen.



Geschrieben von snare am 23.10.2008 um 10:02:

 

Gestern stand in der Zeitung, dass er akloholisiert auch noch war, und dann bekommt das ganze eine noch schwerere Bedeutung, denn dann war es auch noch grob Fahrlässig.

Meiner Meinung nach sollte das Urteil weit höher ausfallen. Sehe das wie Hanno: Denke, dass die Angehörigen sehrwohl besser schlafen könnten, wenn sie wüssten, dass dieser Herr länger einsitzt.


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