Geschrieben von Cheffe am 13.09.2007 um 11:46:
Prozess in Vorarlberg: Skinheads verurteilt
Acht und neun Jahre Haft für Skinheads
Acht und neun Jahre Haft - das ist das Urteil im Prozess gegen die beiden Skinheads. Die 21 und 24 Jahre alten Männer hatten im August 2006 einen 20-jährigen Lehrling fast zu Tode geprügelt. Das Opfer ist seither ein Pflegefall.
Absichtliche schweren Körperverletzung
Angeklagt waren die beiden Skinheads wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Am Donnerstag verurteilte der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Peter Mück in Feldkirch die jungen Männer zu acht und neun Jahren Gefängnis.
100.000 Euro Teilschmerzensgeld
Damit schöpfte das Gericht die Höchststrafe von zehn Jahren beinahe aus. Dem Opfer wurden 100.000 Euro Teilschmerzensgeld, Vater, Mutter und Schwester je 10.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gerichtspsychiater Reinhard Haller
Haller: Täter waren zurechnungsfähig
Gerichtspsychiater Reinhard Haller hatte die beiden Angeklagten bei der Verhandlung für zurechnungsfähig erklärt. Sie seien zwar durch Alkohol beeinträchtigt gewesen, nicht jedoch unzurechnungsfähig, so Haller in seinem Gutachten.
24-jähriger war "psychiatrisch auffällig"
Die psychiatrische Auffälligkeit der beiden Männer sei völlig unterschiedlich, so Haller weiter. Der 24-jährige Hauptangeklagte habe nicht nur ein Alkoholproblem, sondern sei laut Haller auch psychiatrisch auffällig gewesen - das heißt familiäre Probleme, Alkoholkonsum des Vaters, Prügel, etc.
Der zweite Angeklagte sei eher ein Mitläufer gewesen - und im nüchternen Zustand ein ruhiger Typ gewesen.
Das Opfer
Opfer wird für immer Pflegefall bleiben
Im Jänner musste der Prozess vertagt werden, um zwei Gutachten einzuholen. Neben dem Gutachten von Primar Haller sollte ein zweites Gutachten klären, wie erheblich die Dauerfolgen für das Opfer sind. Nun ist klar: Der junge Mann wird für immer ein Pflegefall bleiben.
Angeklagte:
"Wir wollen ein neues Leben beginnen"
Die beiden Angeklagten hatten ein Geständnis abgelegt und erklärten vor dem Urteil, ein neues Leben beginnen zu wollen.
Richter Peter Mück sagte, dass selbst das härteste Urteil dem Opfer das Leben nicht mehr zurückgeben könne. Ziel des Gerichts sei es aber, die Strafe für ein Verbrechen so zu bemessen, dass sie dem Unrechtsgehalt der Tat entspricht. Dass diese Tat für eine ganze Familie folgenschwer war, hat das medizinische Gutachten belegt. Das Opfer kann außerhalb der Therapie nicht mehr selbstständig gehen.
Auf 20-Jährigen in Lindau brutal eingetreten
In einer Augustnacht 2006 war der deutsche Lehrling in Lindau Opfer einer brutalen Gewaltat geworden. Nachdem er sich zum Schlafen auf eine Parkbank gelegt hatte, sollen die beiden Skinheads mehrmals mit ihren Springerstiefeln auf dessen Kopf eingetreten haben.
Der 20-Jährige blieb blutüberströmt zurück und lag in Folge zweieinhalb Monate im Wachkoma. Beim ersten Prozesstermin Ende Jänner bestritten die beiden Angeklagten, die sich als Nationalisten bezeichnen, die Tat nicht.