Geschrieben von Spider am 15.02.2007 um 17:22:
Kater am Steuer kommt teuer
Abends noch feuchtfröhlicher Spaß als Hexe oder Clown, am nächsten Morgen Ernüchterung bei der Verkehrskontrolle. Restalkohol ist der meist unterschätzte Grund, den Führerschein während der fünften Jahreszeit zu verlieren. Zwar lassen die meisten Autofahrer ihren Pkw nach durchzechter Nacht stehen. Die Geschwindigkeit des Alkoholabbaus beträgt jedoch nur 0,1 Promille pro Stunde. Wer also bis spät in die Nacht feiert und auf Alkohol nicht verzichtet, ist häufig auch am nächsten Morgen noch nicht fahrtüchtig, warnt der ADAC. Sorglos ans Steuer setzen darf man sich nach einer Karnevalsparty nur, wenn man Bier, Wein und Schnaps gänzlich entsagt. Bis 0,5 Promille oder weniger erreicht sind, muss nach einem g’scheiten Rausch viel Zeit vergehen. Und auch darunter wird gestraft, wenn man auffällig fährt oder einen Unfall verursacht.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Alkohol und Medikamente gleichzeitig eingenommen werden. Dabei können unkalkulierbare Wechselwirkungen auftreten, die das Reaktionsvermögen massiv mindern. Bereits nach geringen Mengen Alkohol kann damit die aktive Teilnahme am Straßenverkehr unmöglich sein. Die Kombination von Alkohol und Medikamenten kann zudem zu einer verstärkten Wirkung der Arzneimittel führen. So machen bei gleichzeitiger Einnahme von Beruhigungsmitteln bereits geringe Mengen Alkohol betrunken und damit fahruntüchtig.
Im Detail: Was alkoholisierten Lenkern blühen kann
0,5 - 0,79 Promille:
Ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille sind zwischen 218 Euro und 3.633 Euro Verwaltungsstrafe fällig. Wird man das erste Mal alkoholisiert beim Autofahren erwischt, behält man zwar den Führerschein, allerdings gibt es dafür eine Vormerkung im Führerscheinregister.
Eine zusätzliche Verschärfung bringt das Vormerksystem für Wiederholungstäter: Wird man neuerlich alkoholisiert hinterm Steuer erwischt, ordnet die Behörde eine Maßnahme, wie zum Beispiel eine Nachschulung durch Psychologen an, die zusätzlich mindestens 200 Euro kostet. Beim dritten Verstoß gegen diese Bestimmungen oder gegen ein anderes der 13 Vormerkdelikte binnen zwei Jahren gibt es kein Pardon mehr - der Schein ist für mindestens drei Monate weg.
0,8 - 1,19 Promille:
Wer mehr als 0,8 Promille "intus" hat, zahlt für die Alko-Fahrt mindestens 581 Euro. Die Höchststrafe liegt auch hier bei 3.633 Euro. Bei der ersten Alkofahrt (ohne Unfall) ist der Führerschein für einen Monat weg - im Wiederholungsfall mindestens für drei Monate.
1,2 - 1,59 Promille:
Ab 1,2 Promille Alkoholgehalt im Blut kostet das Vergehen zwischen 872 und 4.360 Euro und der Führerschein ist für mindestens drei Monate weg. Außerdem wird man zur Nachschulung geschickt, was zusätzliche Kosten bedeutet.
Ist man mit 1,6 Promille und darüber unterwegs, drohen Strafen von 1.162 Euro bis 5.813 Euro und ein Führerscheinentzug von mindestens vier Monaten. Daneben blüht dem Alkolenker eine Nachschulung, wobei Kosten in der Höhe von etwa 500 Euro entstehen, ein Termin beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung, die nochmals zusätzlich 363 Euro kostet. Die gleichen Konsequenzen drohen übrigens auch, wenn der Alkomat-Test verweigert wird.
Besonders aufpassen heißt es für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer. Für sie gilt die erwähnte 0,1 Promille-Grenze. Bei der Überschreitung dieser Grenze werden Probeführerschein-Besitzer zur Nachschulung geschickt und Lkw- oder Busfahrern droht eine Vormerkung im Führerscheinregister.